In Anschlussverträgen wird zudem festgehalten, wie viel Wasser Männedorf künftig nach Stäfa und Ötwil liefert.
Männedorf verpflichtet sich, eine gewisse Wassermenge bereitzustellen,
während Stäfa und Ötwil einen Mindestbezug garantieren. Dies soll allen
drei Gemeinden die Sicherheit geben, dass sie nicht plötzlich auf sich
allein gestellt sind. Die Kapazität des Seewasserwerkes ist so gross, dass alle drei Gemeinden noch tüchtig wachsen und weiterhin während Jahrzehnten Seewasser aus dem Werk beziehen können.
Büssen aber nicht gerade die beiden
Wasserabnehmer Einfluss ein, wenn sie das Seewasserwerk vollumfänglich
der Gemeinde Männedorf anvertrauen? Solche Bedenken hatte zunächst der Ötwiler Gemeinderat, der die Neuorganisation nun aber
ebenfalls befürwortet. Die Rechtsform eines Zweckverbands für eine derart
operativ ausgerichtete Tätigkeit, bei der fast jeder Handgriff vom Kanton vorgeschrieben sind, ist unangemessen, wegen des
bürokratischen Aufwands und der fehlenden Möglichkeit, effektiv etwas zu bestimmen.
Auch
der Stäfner Gemeinderat hat keine Bedenken, das Seewasserwerk aus den
Händen zu geben. «Das ist die beste Lösung für alle», sagt
Gemeindepräsident Christian Haltner. Sowohl der Stäfner als auch
der Oetwiler Gemeinderat sehen zwar, dass die Stimmberechtigten mit der
Aufhebung des Zweckverbands nicht mehr direkt über das Schicksal des
Seewasserwerks entscheiden können. Das ist ein theoretisches Recht, da alle relevanten
Vorgaben für den Betrieb des Seewasserwerks abschliessend durch den
Kanton geregelt sind. Männedorf schuldet den beiden Anschlussgemeinden
zudem Transparenz, was die Kosten und den Betrieb angeht. Ebenso kann
die Standortgemeinde das Seewasserwerk nicht einfach so an einen Dritten
verkaufen. Zumindest die Gemeinde Stäfa müsste dem zustimmen und hat ausserdem ein Vorkaufsrecht.
Was aber geschieht, wenn sich am 25. September
die Stimmberechtigten einer Gemeinde dagegen aussprechen, das
Seewasserwerk in die alleinige Obhut von Männedorf zu geben? Dann wird
dies doch vollzogen - gemäss den Statuten des Zweckverbands reicht ein
Mehrheitsbeschluss, also ein Ja in zwei Gemeinden. Die dritte Gemeinde (diejenige, die nein stimmt), hätte hingegen ab Neujahr kein Trinkwasser mehr.
Montag, 5. September 2022
Seewasserwerk: Eine sichere Lösung für die nächsten Jahrzehnte
Montag, 8. August 2022
Ja zum bewährten Seewasserwerk
Das Seewasserwerk ist Eigentum eines Zweckverbands, dem die drei Gemeinden angehören. Dieser soll aufgelöst und das Seewasserwerk der Standortgemeinde Männedorf übertragen werden. Stäfa und Oetwil wollen Anschlussverträge abschliessen, damit sie weiterhin mit Trinkwasser aus Männedorf versorgt werden.
Männedorf soll das Seewasserwerk übernehmen und auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko führen. Bereits seit über einem halben Jahrhundert führt Männedorf das Sewasserwerk für den Zweckverband. Durch die kantonalen Vorgaben in Bezug auf Trinkwasser ist alles geregelt und die Anschlussverträge mindern das risiko für die kommenden 15 Jahre. De facto ändert sich nichts.
Natürlich bekommt Männedorf das Seewasserwerk nicht einfach geschenkt. Die Nachbargemeinden werden gemäss ihrer Grösse anteilsmässig ausbezahlt. Oetwil erhält knapp 19 Prozent des Wertes der Bauten und Grundstücke, Stäfa knapp 44 Prozent. Das entspricht rund 2,1 Millionen beziehungsweise gut 5 Millionen Franken. Die Gemeinde Stäfa wiederum übernimmt die Leitung, die vom Seewasserwerk nach Stäfa führt, und zahlt die Nachbardörfer ihrerseits aus.
Was aber geschieht, wenn sich am 25. September die Stimmberechtigten
einer Gemeinde dagegen aussprechen, das Seewasserwerk in die alleinige
Obhut von Männedorf zu geben? Dann wird dies doch vollzogen - gemäss den
Statuten des Zweckverbands reicht ein Mehrheitsbeschluss, also ein Ja
in zwei Gemeinden. Die dritte Gemeinde bekommt dann ab Neujahr kein Wasser mehr.
Donnerstag, 28. Juli 2022
Woher kommt unser Trinkwasser?
Das Seewasser wird bei der Pfrunderhaab dem See entnommen und aufbereitet. Das Seewasserwerk gehört einem Zweckverband, dem die drei Gemeinden Männedorf, Ötwil und Stäfa angehören. Nun müssen die drei Nachbargemeinden wegen der Revision Gemeindegesetzes ihre Versorgung mit Trinkwasser neu organisieren - zumindest jenen Teil, der durch das Seewasserwerk in Männedorf aufbereitet wird. Die Stimmberechtigten entscheiden am 25. September an der Urne über eine Neuorganisation des Werks.
Das neue Gemeindegesetz sieht für Zweckverbände wie das Seewasserwerk
eine Reihe zusätzlicher Bestimmungen vor. Zum Beispiel müssen sie nun
einen eigenen Haushalt mitsamt Bilanz führen. Die Strukturen werden so
noch komplizierter, als sie ohnehin schon waren. Die drei Gemeinden haben in den vergangenen Jahren
die verschiedenen Möglichkeiten vertieft geprüft. Sie möchten in erster Linie eine einfache Lösung.
Männedorf soll das Seewasserwerk übernehmen und auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko führen; Stäfa und Ötwil schliessen mit Männedorf einen Anschlussvertrag ab, der uns eine Mindestabnahme an Wasser garantiert und so das Risiko mindert aber auch den beiden Nachbargemeinden über Jahre die Lieferung von Wasser zu fairen Konditionen garantiert - auch wenn sie weiterhin wachsen.
