Freitag, 10. Februar 2017

Nein zu Sozialhilfebetrug - nein zu Abschaffung der Sozialbehörde

Spätestens vor Gericht schnappt die Falle zu:
Gut dass die Sozialbehörde genau arbeitet.
Sozialhilfebetrug steht am Bezirksgericht leider ab und zu auf der Traktandenliste. Der Einzelrichter hat wohl gerade deshalb seine Urteilsbegründung mit ungewöhnlich kritischen Worten angereichert. «Wenn man von Anfang an genau hinschauen würde, gäbe es diese Fälle gar nicht», sagte er. Auch in diesem Fall hätten die Sozialbehörden der betroffenen Gemeinde (es handelt sich nicht um Männedorf) jahrelang nicht kontrolliert und «es einfach schleifenlassen». Das nervt den Bezirksrichter, und er verstehe es nicht, da er selber in seiner Wohngemeinde Mitglied der Sozialbehörde ist und deshalb weiss, wie wichtig die Sozialbehörde ist. Solche Fälle gibt es am Bezirksgericht leider viel zu oft. Dabei könnte man manche davon einfach vermeiden, indem man von Anfang an besser hinschaue.

Soweit die Berichterstattung. Doch was plant der Gemeinderat von Männedorf: Er will die Sozialbehörde einfach abschaffen. Neu sollen die Sozialarbeiter sich gerade selber beaufsichtigen und dort wo es das Gesetz erfordert ein Gemeinderat im Alleingang die Akten rasch durchwinken. So öffnet der Gemeinderat Sozialhilfebetrug Tür und Tor. Das gute Zusammenspiel zwischen dem professionellen Sozialamt und der lokal verankerten und ortskundigen Sozialbehörde darf nicht ohne Grund auseinandergerissen werden.