Posts mit dem Label Baurecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Baurecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 4. November 2022

Fünfer und Weggli: JA zum Baurechtsvertrag Seestr. 152

Die Gemeinde Männedorf kam über eine Erbschaft zu einer Liegenschaft mit Seeanstoss. Nachdem der letzte Mieter verstorben ist, will der Gemeinderat das Haus nun verkaufen. Gleichlautende Anträge wurden bereits 2010 und 2012 zurückgewiesen. Aus diesem Grund sieht die Vorlage, welche am 27. November 2022 an die Urne kommt, neben dem Verkauf auch optional die Möglichkeit der Abgabe im Baurecht der ehemaligen Druckerei Engeler an der Seestrasse 152 vor.

Der Gemeinderat hat verschiedene Varianten geprüft. Eine dringende Sanierung vor einer Wiedervermietung würde mindestens 800 000 Franken kosten; die Gemeinde hat jedoch in ihrer Liegenschaftenstrategie keine Mietliegenschaften. Eine Nutzung als weiteren öffentlichen Seeanstoss sei nicht zonenkonform und ein zweckgebundener Verkauf für ein anderes Projekt ist aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich.
 
Die Mitte Männedorf teilt die Ansicht des Gemeinderates, dass für das Grundstück an der Seestrasse 152 in der heutigen Situation wenig Bedarf besteht. Sie hat deshalb Verständnis dafür, dass im Moment eine Lösung gesucht wird, welche die Gemeinde nicht zusätzlich finanziell belastet, da bereits grosse Ausgaben für die Übernahme des Seewasserwerkes, Sanierung Widenbad und Neubau eines weiteren Schulgebäude anstehen.
 
Die Abgabe im Baurecht entlastet die Gemeinde nicht nur von der anstehenden Sanierung, sondern bringt ihr auch über Jahrzehnte ein regelmässiges Einkommen. Ausserdem fällt das Grundstück nach Ablauf des Baurechtsvertrages wieder zurück an die Gemeinde, falls es nicht verlängert wird. «Mit dem Baurecht haben wir den Fünfer (Einnahmen) und das Weggli (Grundstück), über das dann unsere Kinder oder Enkel nach ihren Bedürfnissen erneut entscheiden dürfen», so Lorenz Schmid, Co-Präsident der Mitte Männedorf. Ganz allgemein sollten Liegenschaften mit Seeanstoss nie aus der öffentlichen Hand gegeben werden, egal wie gross oder klein sie sind. Der Vorteil des Baurechts für den Baurechtsnehmer ist, dass er das Grundstück nicht vorfinanzieren muss. Ein Haus mit Seeanstoss wird so auch für Personen erschwinglich, die zwar ein hohes Einkommen aber kein Millionenvermögen besitzen.
 
Wenn hier und dort Leute Angst haben, beim Heimfall nach 60 oder 75 Jahren kämen ungeahnte Kosten auf die Gemeinde zu, sei daran erinnert, dass sich das im Baurechtsvertrag klar regeln lässt. Wir vertrauen dem Gemeinderat, dass er einen guten Vertrag aushandelt. Das Heimschlagsrecht lässt diesbezüglich verschiedene Optionen offen. 

Die Mitte Männedorf empfiehlt aus diesen Gründen: 

  • Verkauf Seestrasse 152: Nein; 
  • Abgabe Seestrasse 152 im Baurecht: Ja; 
  • Stichfrage: Abgabe im Baurecht.


Mittwoch, 2. November 2022

Baurecht Seestrasse 152: Ja!

Hüt am Mittag sind d Abstimigs-Couvert im Briefchaschte gläge.

Hüt Abig han ich das uf em Spaziergang entdeckt: Eine vo de Mitti Männidorf isch tifig gsi.

Wär find use, won das Plakat hanget?

En usfüerliche Pricht (mit eme Zitat vo eusem Presidänt und schöne Föteli vom Seeufer) gits uf däre Siite morn am Morge.

Eusi Parole: Verchauf: Nei / Abgab im Bourächt: Ja / Stichfrag: Bourächt

Samstag, 29. Oktober 2022

577 Jahre nach der Seeschlacht: Seeanstoss nicht aus der Hand geben!

An einem milden und viel zu warmen Herbstabend gedachten Mitglieder der Mitte Männedorf am 577. Jahrestag der Seeschlacht von Männedorf am 29. Oktober 1445. Dieses Jahr standen aber weniger die Geschichte im Vordergrund, sondern die kommende Abstimmungsschlacht um ein Seegrundstück, das der Gemeinderat nun bereits zum dritten Mal verkaufen will.

«Ganz allgemein sollten Liegenschaften mit Seeanstoss nie aus der öffentlichen Hand gegeben werden, egal wie gross oder klein sie sind!» deklarierte Andreas Wicky, Staatsanwalt der Mitte Männedorf. Und deren Co-Präsident Lorenz Schmid doppelte nach: «Mit dem Baurecht haben wir den Fünfer (Einnahmen) und das Weggli (Grundstück), über das dann unsere Kinder oder Enkel nach ihren Bedürfnissen erneut entscheiden können.»

Samstag, 6. Oktober 2018

In Zürich wie in Männedorf?

Männedorf hat bereits ein kleines, aber sehr beliebtes Seerestauräntchen bei der Schifflände. Ob es auch einmal etwas ähnliches in der Stadt gibt?


Im Beitrag des Lokalfernsehens treten unter anderem auf: Kantonsrat Lorenz Schmid aus Männedorf und das Bierschiff Wadin, das "alewil us Wädischwil" auch Bier in unser Dorf lieferte.

Samstag, 22. Oktober 2016

Seit 50 Jahren sind Verdichtung und Besonnung ein Problem

Abstandsgrün?
Vor fünfzig Jahren bemühte sich ein Forschungsteam um eine Verbesserung des Schweizer Siedlungsbaus. Die Themen sind heute genau die gleichen wie damals: Dichte, Besonnung, Privatsphäre, Erschliessung.

Die Postulate wurden in einer Grosssiedlung bei Regensdorf im Furttal berücksichtigt gingen dann aber wieder vergessen, wie aktuelle Beispiele in der Region zeigen: Die meisten der neuen Wohnquartiere in Zürich, etwa der Glattpark oder in Affoltern, zeigen alarmierend die schiere Banalität der Raumgestaltung und der Bauten. Um es mit den Worten des NZZ-Feuilletons zu sagen, öffentliche Räume, die wie geschlossene Anstalten wirken. Der Zwischenraum ist oft nicht mehr als «Abstandsgrün», aufgefüllt mit lieblos aufgestellten standardisierten Spielgeräten.

Ein Wissenstransfer hat offensichtlich nicht stattgefunden. Ausführliche Reportage in der Neuen Zürcher Zeitung von heute.

Mittwoch, 18. März 2015

BZO-Revision Männedorf muss bald in die nächste Runde

Mit der pauschalen Rückweisung der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) an der Gemeindeversammlung hat sich Männedorf einen Bärendienst erwiesen. Da kein neues Bauland mehr eingezont werden kann und das vorhandene Bauland grösstenteils überbaut ist, ist Verdichtung in irgend einer Form nötig. Das zwingt uns, die Sache konstruktiv anzugehen, und eine pauschale Rückweisung ist nicht zielführend. 
Der Bonus für preisgünstigen Wohnungsbau muss überdacht werden, da er in der vorgeschlagenen Form von 10 bis 15% für Mieten unter den quartierüblichen Ansätzen schlichtweg handwerkerfeindlich ist. Es müssen mindestens 15 bis 20% unter den Marktmieten erzielt werden, dass sich etwa ein Schreiner oder ein Zimmermann überhaupt noch eine 4½-Zimmer-Wohnung leisten kann. Ausserdem ist der Bonus als Eigentumsvorbehalt der Gemeinde grundbuchamtlich zu sichern.

Arealüberbauungen mit preisgünstigen Wohnungen, beleben die Quartiere und letztlich unser Vereins- und Dorfleben. Männedorf soll weiterhin den Erhalt seiner dörflichen Struktur anstreben. Areale, die sich in öffentlicher Hand befinden oder Körperschaften gehören, müssen mindestens zu einem Drittel mit bezahlbaren Wohnungen überbaut werden. Ausführlichen Bericht lesen. (18. März 2015)

BZO-Revision Männedorf muss bald in die nächste Runde (Hintergrund)

Mit der pauschalen Rückweisung der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) an der Gemeindeversammlung hat sich Männedorf einen Bärendienst erwiesen. Da kein neues Bauland mehr eingezont werden kann und das vorhandene Bauland grösstenteils überbaut ist, ist Verdichtung in irgend einer Form nötig. Das zwingt uns, die Sache konstruktiv anzugehen, und eine pauschale Rückweisung ist nicht zielführend. Verdichtung verlangt Qualität. Gerade die vorgeschlagenen hohen Zuschlagsboni bei Arealüberbauungen/Sonderbauvorschriften  bedingen für die innere Verdichtung eine hohe architektonische Qualität. Wie die gemessen wird, könnte in einer Neuauflage griffiger formuliert werden.

Zwei Grundanliegen der BZO-Revision bleiben weiterhin äusserst aktuell: Die energetische Sanierung von Altbauten ist sinnvoll. Die CVP teilt die Ansicht des Gemeinderates, dass es sinnvoller ist, erwünschtes Verhalten zu fördern, als unerwünschtes zu bestrafen, weshalb die Ausnützungsboni auch in einer neuen Vorlage ihre Berechtigung haben. Der Bonus für preisgünstigen Wohnungsbau muss jedoch überdacht werden, da er in der vorgeschlagenen Form von 10 bis 15% für Mieten unter den quartierüblichen Ansätzen schlichtweg handwerkerfeindlich ist. Es müssen mindestens 15 bis 20% unter den Marktmieten erzielt werden, dass sich etwa ein Schreiner oder ein Zimmermann überhaupt noch eine 4½-Zimmer-Wohnung leisten kann. Ausserdem ist der Bonus als Eigentumsvorbehalt der Gemeinde grundbuchamtlich zu sichern.

Arealüberbauungen zusammen mit preisgünstigen Wohnungen verfügen nachweislich über eine höhere Wohnqualität, die mit den entsprechenden griffigen Gesetzesvorgaben in der neuen Zonenordnung noch besser zu präzisieren sind. Eine Durchmischung mit Mietern aus preisgünstigen und Mietern, welche quartierübliche Mieten finanzieren können, beleben die Quartiere und letztlich unser Dorfleben.
Männedorf soll weiterhin den Erhalt seiner dörflichen Struktur anstreben. Nur schon die attraktive Lage unseres Dorfes ist ein grosser Anreiz für Investoren. Auch deshalb schlägt die CVP vor, dass die vier noch bebaubaren Areale, die sich in öffentlicher Hand befinden oder Körperschaften gehören, zwingend mindestens zu einem Drittel mit bezahlbaren Wohnungen überbaut werden sollen. Zu diesen Grundstücken gehört auch jene Wiese, welche die Gemeinde dem Kanton zusammen mit dem Waisenhaus vor 72 Jahren zu einem vergleichbar günstigen Preis überlassen hatte. Diese Forderungen stellte die CVP Männedorf bereits im Frühling 2014 anlässlich ihrer Klausurtagung zur BZO-Revision.

Mit der Rückweisung sind auch die vielen kleinen Vereinfachungen für die Bauherren und die Gewerbeerleichterungen auf die lange Bank geschoben worden. Ausserdem können die lokalen Handwerksbetriebe noch lange auf die Aufträge warten, welche durch die Sonderbauvorschriften für nachhaltige Siedlungserneuerung generiert worden wären. Da die Rückweisung vor allem mit einem formaljuristischen Detail begründet worden war, soll der Gemeinderat die aktuelle Vorlage unter Beachtung der erforderlichen Usanzen bald in die neue Vernehmlassung schicken. (18. März 2015)

Montag, 3. März 2014

Klausurtagung Ortsplanung: CVP Männedorf hat konkrete Vorschläge


Keine Riegel: Verdichtung durch Gebäudetiefe statt Mehrlängen. (Bild: TA)
An einer Klausurtagung hat die CVP Männedorf gemeinsam mit Baufachleuten die sich zur Zeit in Vernehmlassung befindende Revision zur BZO am Samstag, 1. März eingehend diskutiert. Dabei waren sich die Tagungsteilnehmer einig, dass die Stossrichtung der Revision der Männedorfer Bau- und Zonenordnung (BZO) richtig ist. Trotzdem sind noch einige Details aufgefallen, die man anpassen sollte.
Die BZO soll in Zukunft Bauherren, welche energetisch nachhaltig bauen oder sozialen Wohnungsbau realisieren einen Ausnützungsbonus gewähren. Die CVP teilt die Ansicht, dass es sinnvoller ist, erwünschtes Verhalten zu fördern, als unerwünschtes zu bestrafen. Ausnützungsboni können jedoch zu überlangen Neubauten führen, welche von der Bevölkerung als Riegel wahrgenommen werden und sich schlecht ins Ortsbild einfügen, wie Bauökonom Werner Thoma zu bedenken gab. Es wurde deshalb der Wunsch geäussert, die heute geltende Mehrlängenregelung unbedingt beizubehalten. Wenn die Häuser eher in die Tiefe als in die Breite gebaut werden, ist dies ist auch zu Gunsten der Nachbarn und lässt (Grün-) Raum zwischen den Häusern und ermöglicht den Durchblick auf den See und die Berge, wie Regionalplaner Claude Ruedin an Beispielen aus anderen Gemeinden anschaulich darlegen konnte. Anreize für Bauherren dürfen nicht zum Nachteil der Nachbarn geschaffen werden!
Dass bei der CVP Männedorf, welche seinerzeit den Bau der Genossenschaft Uf Dorf initiert hatte, der Bonus für bezahlbaren Wohnungsbau auf Zustimmung stösst, verwundert kaum. Der Vorschlag von Herrn Löw für noch höhere Ausnutzungs-Boni wurde kontrovers diskutiert. Da es jedoch möglich ist, die Boni für Arealüberbauung, bezahlbaren Wohnraum und erneuerbare Energie zu kumulieren, waren sich die Tagungsteilnehmer schlussendlich einig, dass die vorgeschlagenen Werte genügen. Hingegen schlägt die CVP vor, dass die drei noch bebaubaren Parzellen, die sich in öffentlicher Hand befinden oder Körperschaften gehören, zwingend mindestens zu einem Drittel mit bezahlbaren Wohnungen überbaut werden sollen. Zu diesen Grundstücken gehört auch jene Wiese, die die Gemeinde 1943 dem Kanton zusammen mit dem Waisenhaus zu einem vergleichbar günstigen Preis überlassen hatte.
Die CVP ist der Meinung, dass in Zukunft in Unterlagen zu solchen Vorlagen deutlicher zwischen Haupt- und Nebenthemen unterschieden wird, und die Vorlagen nicht mit zu vielen Themen überladen werden. Man läuft in die Gefahr, dass die Stimmbürger von der Themenvielfalt überfordert werden und dann eher zu einer Ablehnung der Vorlagen neigen. Die Ortspartei wünscht verdaubare Vorlagen. Die CVP hat entschieden, in Zukunft vermehrt solche interne Seminare durchzuführen. Damit soll ermöglicht werden, dass sich interessierte Stimmbürger vertieft mit den Vorlagen beschäftigen können. (3. März 2014)

Montag, 15. Juni 1998

Anpacken statt Faust im Sack

An der Generalversammlung der CVP des Bezirks Meilen vom 26. Mai in Herrliberg dankte Parteipräsident Rolf Eberli allen Behördenmitgliedern, besonders jenen, die nach langjährigem Einsatz zurückgetreten waren. Einer von ihnen ist Claude Ruedin, der im letzten Jahr nach 20 Jahren aus dem Bezirksrat zurückgetreten war. Daniel Süss und Rolf Eberli führten nach der GV mit Claude Ruedin ein Gespräch.

Claude Ruedin wuchs im Zürcher Kreis 7 in einer Familie auf, in der wirtschaftliche und politische Fragen intensiv diskutiert wurden und Einfluss und Macht mit einer starken Verpflichtung zu Verantwortung verbunden waren. Der Weg in die Politik begann bei ihm, als Prof. Gion Condrau (Herrliberg) ihn in eine Kommission der CVP des Kantons Zürich berief, die gesellschaftspolitische Ziele erarbeitete. 1977 zog die Familie nach Männedorf. Im gleichen Jahr wurde ein Nachfolger für Dr. Robert Jörger in den Bezirksrat gesucht, nachdem dieser in Erlenbach zum Gemeindepräsidenten gewählt worden war.
Der Schwerpunkt des neuen Bezirksrats sollte in der Baurekurskommission liegen. Also suchte man jemanden vom Baufach, der sich im Baurecht auskennt und auch in der Lage war, einen Antrag schriftlich zu begründen. Diese Kriterien erfüllte der junge Claude Ruedin, der am Technikum Winterthur Architektur studiert hatte, als Assistent an der ETH tätig war und sich in Städtebau, Raumplanung und Soziologie weitergebildet hatte. Zudem arbeitete er in einem renommierten Zürcher Planungsbüro.
Während 20 Jahren prägte Ruedin die Beschlüsse der Baurekurskommission mit. Kein Stammtischhöckler und Sprücheklopfer, wurde er von manchen als eher kühl und zurückhaltend erlebt, aber als engagierter Verfechter von fairen Lösungen geschätzt. Seine Sicht der Aufgabe war nicht, möglichst schnell möglichst viele Entscheide abzuwickeln, sondern Streitigkeiten unter Nachbarn so zu regeln, dass diese nachher noch gut miteinander leben können. «Ein Haus bauen heisst, sich eine Heimat erreichten, wo man geborgen ist». erklärt Ruedin. «Alles ist vernetzt. Man muss für das soziale und natürliche Umfeld sensibel sein.»
Es ging ihm nicht einfach um Rechtsprechung, sondern um das Finden von Interpretationen, ohne dass es Verlierer gibt. Wenn allerdings jemand bewusst dort baute, wo er nicht durfte und dann alle Rechtsmittel ausschöpfte, um es vielleicht doch durchsetzen zu können, dann war Ruedin hartnäckig in de Anwendung des Gesetzes.
Er brachte seine beruflichen Kenntnisse in sein Amt ein, achtete aber immer streng darauf, berufliche Projekte und Behördentätigkeit zu trennen. Er nahm bewusst nur in Regionen Planungsaufträge oder Gemeindeberatungen an, in denen er nicht als Mitglied der Baurekurskommission wirkte. Auch heute ist er noch politisch aktiv als vom Bundesrat gewähltes Mitglied der Eidgenössischen Schätzungskommission 9 in der Innerschweiz.
Im politisch rechten Lager sieht der CVP-Politiker immer mehr «Haben-Menschen» und blinde Marktorientierung, während er bei den Linken einseitige Staatsgläubigkeit und fehlende Eigenverantwortung kritisiert. «Ganzheitliches Politisieren findet für mich dort statt, wo Menschen eine verantwortliche Beziehung zu anderen Menschen, Tieren, Pflanzen und zum Boden haben, auf dem sie leben», erklärte er im Interview seine persönliche Position.
(15. Juni 1998)