Mittwoch, 18. März 2015

BZO-Revision Männedorf muss bald in die nächste Runde

Mit der pauschalen Rückweisung der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) an der Gemeindeversammlung hat sich Männedorf einen Bärendienst erwiesen. Da kein neues Bauland mehr eingezont werden kann und das vorhandene Bauland grösstenteils überbaut ist, ist Verdichtung in irgend einer Form nötig. Das zwingt uns, die Sache konstruktiv anzugehen, und eine pauschale Rückweisung ist nicht zielführend. 
Der Bonus für preisgünstigen Wohnungsbau muss überdacht werden, da er in der vorgeschlagenen Form von 10 bis 15% für Mieten unter den quartierüblichen Ansätzen schlichtweg handwerkerfeindlich ist. Es müssen mindestens 15 bis 20% unter den Marktmieten erzielt werden, dass sich etwa ein Schreiner oder ein Zimmermann überhaupt noch eine 4½-Zimmer-Wohnung leisten kann. Ausserdem ist der Bonus als Eigentumsvorbehalt der Gemeinde grundbuchamtlich zu sichern.

Arealüberbauungen mit preisgünstigen Wohnungen, beleben die Quartiere und letztlich unser Vereins- und Dorfleben. Männedorf soll weiterhin den Erhalt seiner dörflichen Struktur anstreben. Areale, die sich in öffentlicher Hand befinden oder Körperschaften gehören, müssen mindestens zu einem Drittel mit bezahlbaren Wohnungen überbaut werden. Ausführlichen Bericht lesen. (18. März 2015)

BZO-Revision Männedorf muss bald in die nächste Runde (Hintergrund)

Mit der pauschalen Rückweisung der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) an der Gemeindeversammlung hat sich Männedorf einen Bärendienst erwiesen. Da kein neues Bauland mehr eingezont werden kann und das vorhandene Bauland grösstenteils überbaut ist, ist Verdichtung in irgend einer Form nötig. Das zwingt uns, die Sache konstruktiv anzugehen, und eine pauschale Rückweisung ist nicht zielführend. Verdichtung verlangt Qualität. Gerade die vorgeschlagenen hohen Zuschlagsboni bei Arealüberbauungen/Sonderbauvorschriften  bedingen für die innere Verdichtung eine hohe architektonische Qualität. Wie die gemessen wird, könnte in einer Neuauflage griffiger formuliert werden.

Zwei Grundanliegen der BZO-Revision bleiben weiterhin äusserst aktuell: Die energetische Sanierung von Altbauten ist sinnvoll. Die CVP teilt die Ansicht des Gemeinderates, dass es sinnvoller ist, erwünschtes Verhalten zu fördern, als unerwünschtes zu bestrafen, weshalb die Ausnützungsboni auch in einer neuen Vorlage ihre Berechtigung haben. Der Bonus für preisgünstigen Wohnungsbau muss jedoch überdacht werden, da er in der vorgeschlagenen Form von 10 bis 15% für Mieten unter den quartierüblichen Ansätzen schlichtweg handwerkerfeindlich ist. Es müssen mindestens 15 bis 20% unter den Marktmieten erzielt werden, dass sich etwa ein Schreiner oder ein Zimmermann überhaupt noch eine 4½-Zimmer-Wohnung leisten kann. Ausserdem ist der Bonus als Eigentumsvorbehalt der Gemeinde grundbuchamtlich zu sichern.

Arealüberbauungen zusammen mit preisgünstigen Wohnungen verfügen nachweislich über eine höhere Wohnqualität, die mit den entsprechenden griffigen Gesetzesvorgaben in der neuen Zonenordnung noch besser zu präzisieren sind. Eine Durchmischung mit Mietern aus preisgünstigen und Mietern, welche quartierübliche Mieten finanzieren können, beleben die Quartiere und letztlich unser Dorfleben.
Männedorf soll weiterhin den Erhalt seiner dörflichen Struktur anstreben. Nur schon die attraktive Lage unseres Dorfes ist ein grosser Anreiz für Investoren. Auch deshalb schlägt die CVP vor, dass die vier noch bebaubaren Areale, die sich in öffentlicher Hand befinden oder Körperschaften gehören, zwingend mindestens zu einem Drittel mit bezahlbaren Wohnungen überbaut werden sollen. Zu diesen Grundstücken gehört auch jene Wiese, welche die Gemeinde dem Kanton zusammen mit dem Waisenhaus vor 72 Jahren zu einem vergleichbar günstigen Preis überlassen hatte. Diese Forderungen stellte die CVP Männedorf bereits im Frühling 2014 anlässlich ihrer Klausurtagung zur BZO-Revision.

Mit der Rückweisung sind auch die vielen kleinen Vereinfachungen für die Bauherren und die Gewerbeerleichterungen auf die lange Bank geschoben worden. Ausserdem können die lokalen Handwerksbetriebe noch lange auf die Aufträge warten, welche durch die Sonderbauvorschriften für nachhaltige Siedlungserneuerung generiert worden wären. Da die Rückweisung vor allem mit einem formaljuristischen Detail begründet worden war, soll der Gemeinderat die aktuelle Vorlage unter Beachtung der erforderlichen Usanzen bald in die neue Vernehmlassung schicken. (18. März 2015)