Montag, 8. August 2022

Ja zum bewährten Seewasserwerk

Wegen der Revision des Gemeindegesetzes müssen die drei Nachbargemeinden Stäfa, Ötwil und Männedorf ihre gemeinsamge Versorgung mit Trinkwasser neu organisieren - zumindest jenen Teil, der durch das Seewasserwerk in Männedorf aufbereitet wird. Die Stimmberechtigten entscheiden am 25. September an der Urne über eine Neuorganisation des Werks.

Das Seewasserwerk ist Eigentum eines Zweckverbands, dem die drei Gemeinden angehören. Dieser soll aufgelöst und das Seewasserwerk der Standortgemeinde Männedorf übertragen werden. Stäfa und Oetwil wollen Anschlussverträge abschliessen, damit sie weiterhin mit Trinkwasser aus Männedorf versorgt werden.

Männedorf soll das Seewasserwerk übernehmen und auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko führen. Bereits seit über einem halben Jahrhundert führt Männedorf das Sewasserwerk für den Zweckverband. Durch die kantonalen Vorgaben in Bezug auf Trinkwasser ist alles geregelt und die Anschlussverträge mindern das risiko für die kommenden 15 Jahre. De facto ändert sich nichts.

Natürlich bekommt Männedorf das Seewasserwerk nicht einfach geschenkt. Die Nachbargemeinden werden gemäss ihrer Grösse anteilsmässig ausbezahlt. Oetwil erhält knapp 19 Prozent des Wertes der Bauten und Grundstücke, Stäfa knapp 44 Prozent. Das entspricht rund 2,1 Millionen beziehungsweise gut 5 Millionen Franken. Die Gemeinde Stäfa wiederum übernimmt die Leitung, die vom Seewasserwerk nach Stäfa führt, und zahlt die Nachbardörfer ihrerseits aus. 

Was aber geschieht, wenn sich am 25. September die Stimmberechtigten einer Gemeinde dagegen aussprechen, das Seewasserwerk in die alleinige Obhut von Männedorf zu geben? Dann wird dies doch vollzogen - gemäss den Statuten des Zweckverbands reicht ein Mehrheitsbeschluss, also ein Ja in zwei Gemeinden. Die dritte Gemeinde bekommt dann ab Neujahr kein Wasser mehr.