Freitag, 4. November 2022

Fünfer und Weggli: JA zum Baurechtsvertrag Seestr. 152

Die Gemeinde Männedorf kam über eine Erbschaft zu einer Liegenschaft mit Seeanstoss. Nachdem der letzte Mieter verstorben ist, will der Gemeinderat das Haus nun verkaufen. Gleichlautende Anträge wurden bereits 2010 und 2012 zurückgewiesen. Aus diesem Grund sieht die Vorlage, welche am 27. November 2022 an die Urne kommt, neben dem Verkauf auch optional die Möglichkeit der Abgabe im Baurecht der ehemaligen Druckerei Engeler an der Seestrasse 152 vor.

Der Gemeinderat hat verschiedene Varianten geprüft. Eine dringende Sanierung vor einer Wiedervermietung würde mindestens 800 000 Franken kosten; die Gemeinde hat jedoch in ihrer Liegenschaftenstrategie keine Mietliegenschaften. Eine Nutzung als weiteren öffentlichen Seeanstoss sei nicht zonenkonform und ein zweckgebundener Verkauf für ein anderes Projekt ist aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich.
 
Die Mitte Männedorf teilt die Ansicht des Gemeinderates, dass für das Grundstück an der Seestrasse 152 in der heutigen Situation wenig Bedarf besteht. Sie hat deshalb Verständnis dafür, dass im Moment eine Lösung gesucht wird, welche die Gemeinde nicht zusätzlich finanziell belastet, da bereits grosse Ausgaben für die Übernahme des Seewasserwerkes, Sanierung Widenbad und Neubau eines weiteren Schulgebäude anstehen.
 
Die Abgabe im Baurecht entlastet die Gemeinde nicht nur von der anstehenden Sanierung, sondern bringt ihr auch über Jahrzehnte ein regelmässiges Einkommen. Ausserdem fällt das Grundstück nach Ablauf des Baurechtsvertrages wieder zurück an die Gemeinde, falls es nicht verlängert wird. «Mit dem Baurecht haben wir den Fünfer (Einnahmen) und das Weggli (Grundstück), über das dann unsere Kinder oder Enkel nach ihren Bedürfnissen erneut entscheiden dürfen», so Lorenz Schmid, Co-Präsident der Mitte Männedorf. Ganz allgemein sollten Liegenschaften mit Seeanstoss nie aus der öffentlichen Hand gegeben werden, egal wie gross oder klein sie sind. Der Vorteil des Baurechts für den Baurechtsnehmer ist, dass er das Grundstück nicht vorfinanzieren muss. Ein Haus mit Seeanstoss wird so auch für Personen erschwinglich, die zwar ein hohes Einkommen aber kein Millionenvermögen besitzen.
 
Wenn hier und dort Leute Angst haben, beim Heimfall nach 60 oder 75 Jahren kämen ungeahnte Kosten auf die Gemeinde zu, sei daran erinnert, dass sich das im Baurechtsvertrag klar regeln lässt. Wir vertrauen dem Gemeinderat, dass er einen guten Vertrag aushandelt. Das Heimschlagsrecht lässt diesbezüglich verschiedene Optionen offen. 

Die Mitte Männedorf empfiehlt aus diesen Gründen: 

  • Verkauf Seestrasse 152: Nein; 
  • Abgabe Seestrasse 152 im Baurecht: Ja; 
  • Stichfrage: Abgabe im Baurecht.