Mittwoch, 18. März 2015

BZO-Revision Männedorf muss bald in die nächste Runde

Mit der pauschalen Rückweisung der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) an der Gemeindeversammlung hat sich Männedorf einen Bärendienst erwiesen. Da kein neues Bauland mehr eingezont werden kann und das vorhandene Bauland grösstenteils überbaut ist, ist Verdichtung in irgend einer Form nötig. Das zwingt uns, die Sache konstruktiv anzugehen, und eine pauschale Rückweisung ist nicht zielführend. 
Der Bonus für preisgünstigen Wohnungsbau muss überdacht werden, da er in der vorgeschlagenen Form von 10 bis 15% für Mieten unter den quartierüblichen Ansätzen schlichtweg handwerkerfeindlich ist. Es müssen mindestens 15 bis 20% unter den Marktmieten erzielt werden, dass sich etwa ein Schreiner oder ein Zimmermann überhaupt noch eine 4½-Zimmer-Wohnung leisten kann. Ausserdem ist der Bonus als Eigentumsvorbehalt der Gemeinde grundbuchamtlich zu sichern.

Arealüberbauungen mit preisgünstigen Wohnungen, beleben die Quartiere und letztlich unser Vereins- und Dorfleben. Männedorf soll weiterhin den Erhalt seiner dörflichen Struktur anstreben. Areale, die sich in öffentlicher Hand befinden oder Körperschaften gehören, müssen mindestens zu einem Drittel mit bezahlbaren Wohnungen überbaut werden. Ausführlichen Bericht lesen. (18. März 2015)